Alles Wichtige auf einen Blick.

wie läuft das mit der Anmeldung, wie hoch ist der Schulbeitrag, was ist die Eingangsstufe, …?
Wir haben die wesentlichen Themen so knapp wie möglich zusammengefasst. Zu weiteren Fragen sprechen bzw. schreiben Sie uns bitte einfach an.

Unsere Schule, das sind WIR, die SchülerInnen, die Lehrkräfte, die Mitarbeitenden und die Eltern

Die Einrichtungen des Waldorfschul- und Kindergartenverein Darmstadt e.V. stellen Kindern und Jugendlichen einen umfangreichen Lern- und Lebensraum für ihre Entwicklung zur Verfügung. Unsere Angebote beginnen mit der Kleinkindbetreuung im U3-Bereich in unseren Kindertagesstätten. Unsere Schule bietet vielfältige Möglichkeiten für alle Altersstufen und Schulabschlüsse sowie praktische Berufsausbildung an.

Aus dem 1965 gegründeten Waldorfkindergarten Darmstadt entstand 1978 die Freie Waldorfschule Darmstadt. Im Lauf der Jahre erweiterten wir unser Angebot um einen Hort mit insgesamt 50 Plätzen, um eine Eingangsstufe (Vorklasse) für Kinder, die keinen Waldorfkindergarten besuchen konnten, um weitere 60 Plätze für die Betreuung von Kindern der Klassen 1 bis 4 im Anschluss an den Unterricht sowie um einige ergänzende Ganztagsangebote in Kooperation mit dem Circus Waldoni und Instrumentallehrkräften.

Seit 2004 wird unsere Schule ab der Jahrgangsstufe 1 als zweizügige Schule mit jeweils zwei Klassen mit bis zu 28 Schülerinnen und Schülern geführt. Wir bieten die Schulformen Grundschule, Gymnasium und gymnasiale Oberstufe an, wobei Waldorfschulen seit der Gründung der ersten Waldorfschule 1919 in Stuttgart als Höhere Volks- und Einheitsschule konzipiert sind, die ihre Angebote in einer Schulform vereinen.

Unser Kindergarten umfasst zusätzlich zu unserem aus vier Gruppen bestehenden Standort im Herdweg 50 im Zentrum von Darmstadt zwei weitere Standorte in Darmstadt-Eberstadt, bestehend aus einer Ü3-Gruppe im Schulgebäude in der Arndtstr. 6 und einer U3-Gruppe in der Oberstaße 19.

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Abitur, Gesellenbrief

Durch Erlass des Hessischen Kultusministeriums ist die Freie Waldorfschule Darmstadt von Klasse 11 bis einschließlich Klasse 13 als gymnasiale Oberstufe anerkannt und damit berechtigt, die unten genannten, staatlich anerkannten Abschlüsse zu erteilen. Voraussetzung dafür ist ab der 9. Klasse ein Notenschnitt und die Versetzung in die jeweiligen Klassenstufen gemäß der Hessischen Schulordnung.

Die gymnasiale Versetzung von der Klasse 9 in die Klasse 10 ist mit dem Erwerb eines Hauptschulabschlusses gleichgestellt.

  1. Mit Beendigung der 10. Klasse und Versetzung in die gymnasiale Oberstufe kann auf Beschluss der Klassenkonferenz ein Abschlusszeugnis erteilt werden mit Gleichstellungsempfehlung für den Realschulabschluss. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung einer bestimmten Fächerkonstellation und das Erlangen eines Notendurchschnitts gemäß der Hessischen Schulverordnung.
  2. Mit Ende der 12. Klasse der gymnasialen Oberstufe kann auf Antrag und mit dem Erfüllen vorgegebener Kriterien (z.B. bestimmter Notendurchschnitt in beiden Leistungskursfächer und weiteren 11 Grundkursen) der schulische Teil der Fachhochschulreife gemäß der Hessischen Schulverordnung ausgestellt werden. In Verbindung mit einem einjährigen Praktikum kann somit die Zugangsberechtigung zum Studium an einer Fachhochschule erworben werden.
  3. Zum Ende der 13. Klasse der gymnasialen Oberstufe kann die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden.
  4. Einzelne SchülerInnen können ab der 11. Klasse neben dem regulären, etwas reduzierten Unterricht eine Lehre in unserer Schreinerei beginnen. Die Schreinerei ist als Meisterbetrieb in diesem Bereich (neben ihren gewerblichen Aktivitäten) Teil unseres schulischen Angebotes. Nach der 12. Klasse beenden die SchülerInnen ihre Schulzeit je nach ihren schulischen Leistungen mit dem Real-, Hauptschulabschluss oder mit der Fachhochschulreife (schulischer Teil) und setzen dann im 13. Schuljahr ihre Schreinerlehre als Vollzeituaszubildende fort; dann auch mit Besuch der staatlichen Berufsschule und erwerben am Ende des 13. Jahres den Gesellenbrief.
  5. Die SchülerInnen, die Ende der 12. Klasse die Fachhochschulreife erreicht haben, können in einem 14. Schuljahr anschließend noch die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. (Eine andere Reihenfolge ist möglich: Unterbrechung der Gesellenausbildung, Beendigung der Klasse 13 mit Abitur und anschließend Fortsetzung der Gesellenausbildung).

Sie sind daran interessiert Ihr Kind / Ihre Kinder an unserer Schule anzumelden?

Als Waldorfschule haben wir ein durchgängiges Bildungsmodell von der Kindergartenzeit bis zum Schulabschluss.

Für die Anfrage zur Aufnahme von Kindern an unserer Schule für die jeweils kommende 1.Klasse oder unsere Eingangsstufe, benutzen Sie bitte das Formular „Schulaufnahme“ (PDF-Download).

Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Für die Anfrage zur Eingangsstufe und zur neuen 1. Klasse erhalten Sie im Herbst/Winter vor dem Einschulungsjahr ein detailliertes Schreiben mit allen Informationsterminen. An vier Abenden werden Ihre Fragen, thematisch gegliedert, zu unserer Schule und zum Lehrplan beantwortet.

Als Quereinsteiger (Wechsler von einer anderen Schule zu uns) reichen Sie bitte das Formular „Schulaufnahme“ (PDF-Download), ergänzt mit dem letzten Zeugnis bei uns ein. Sie erhalten nach Eingang eine Eingangsbestätigung, der jeweils betroffene/n Klassenlehrer/in wird Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn es eine Aufnahmemöglichkeit gibt.

Formular Schulaufnahme (PDF)

 

Solidarische Beitragsordnung

Als Schule in freier Trägerschaft sind wir auf finanzielle Eigenbeteiligung der Schuleltern angewiesen, da die staatlichen Zuschüsse nicht in ausreichender Höhe zur Deckung unserer Kosten geleistet werden. Wir haben an unserer Schule eine solidarische Beitragsordnung, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich über den von Ihnen zu leistenden Schulbeitrag .

Benötigen Sie weitere Informationen so nutzen Sie bitte E-Mailformular unter Kontakt oder die Rufnummer 06151-95550 für eine telefonische Auskunft.

Besucht Ihr Kind eine Nachbarschule und Sie sind an einem Platz in unserem Hort interessiert?

Bei Interesse zum dauerhaften Besuch unseres Hortes stehen unsere Hortner / Hortnerinnen telefonisch unter 06151-955524 zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

PDF Beitragsordnung_Schule_&Betreuung

Fehlende Chancengleichheit

Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der SchülerInnen nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4).

Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration.

Eine Chancengleichheit für alle Schulen besteht in Deutschland nicht: Die gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft werden gegenüber den staatlichen Schulen finanziell benachteiligt, und zwar in den gegenwärtigen Spardebatten mit zunehmender Tendenz (im Gegensatz z.B. zu Schweden oder den Niederlanden, welche ihre staatlichen Schulen nicht finanziell bevorzugen).

Obwohl namhafte PolitikerInnen bis hin zum Bundespräsidenten immer wieder zu einer Ermutigung privater Bildungsinitiativen aufrufen, hat sich die Tendenz staatlicher Kultusverwaltungen, bei den freien Schulen stärker als bei den eigenen Schulen zu sparen, eher noch verstärkt. Da Waldorfschulen deshalb 20 % bis 45 % weniger finanzielle Unterstützung als staatliche Schulen erhalten, klafft eine Finanzierungslücke, die monatliche Elternbeiträge, regional unterschiedlich, notwendig macht. Sie werden aber stets abhängig vom Einkommen in Absprache mit den Eltern festgelegt, um einen Schulbesuch nicht aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen.

Finanzielle Solidarität

Dieses System der finanziellen Solidarität unter den Schuleltern hat sich an Waldorfschulen bewährt. Ungerecht ist es dennoch, denn Eltern werden doppelt zur Kasse gebeten: Einmal sollen sie über ihre Steuern das staatliche Schulwesen mitfinanzieren; zusätzlich aber trotz grundgesetzlich garantierter freier Schulwahl für den Besuch Freier Schulen zahlen. Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und Finanzierung der Schulen entsprochen wird.

Beitragsordnung

 

Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken. Die Elternbeiträge sind an den meisten Schulen nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt, so auch bei uns.

Ein Schuljahr begleiten wir Kinder…

,… die zum Einschulungszeitpunkt bereits 5 Jahre sind, oder auch zurückgestellt wurden. Sie werden im Sinne der Waldorfpädagogik auf das bewegte Klassenzimmer der ersten Klasse, in einer Gruppe von 18 Kindern, vorbereitet. Die Eltern haben an Elternabenden, Festen und Gesprächen die Möglichkeit, sich in die Waldorfpädagogik einzuleben und sie kennen zu lernen. Quereinstieg im laufenden Schuljahr ist nach einer Hospitationswoche möglich.

Die Unterrichtszeit ist von 8 Uhr- 12 Uhr. Danach können die Kinder Mittag essen und werden bis 15 Uhr betreut. 

Die Kinder sind in einer altershomogenen Gruppe zusammen und wir arbeiten verbindlich. Sie werden in den Schulbereitschaftsbereichen im Rahmen ihrer Kompetenzen ganzheitlich unterstützt.

Die basalen Sinne werden in der Wahrnehmungsdifferenzierung und in der Bewegung gestärkt. Rhythmische Tagesgestaltung, handwerklich- künstlerische Arbeit, aber auch freie Spiel Phasen, sowohl drinnen als auch täglich draußen, gliedern den Tag. Spielturnen und Eurythmie finden wöchentlich statt. Singen, Tanz, Kreisspiele, Seil springen, Feste feiern, ermöglichen, dass die Kinder sich als Gruppe erleben und zusammen wachsen.

Anmeldung

Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das Formular „Schulaufnahme“ (PDF-Download). Rückfragen nehmen wir gerne entgegen.

Formular Schulaufnahme (PDF)

Die Nachmittagsangebote

Abgesehen vom spannenden Schulalltag haben Ihre Kinder auch am Nachmittag wunderbare Möglichkeiten der Entfaltung. Jedes Jahr werden neue Nachmittags-AGs angeboten, wie Zirkus Waldoni, Bienenkreis, Filzkreis, Gestalten mit Ton, Holz und Speckstein, Sport, Instrumentalunterricht (die Liste der aktuellen Instrumentallehrer hängt gegenüber vom Sekretariat). Die Angebote sind teils unentgeltlich, teils mit Kosten verbunden. Haben Sie eine besondere Begabung? Wir freuen uns, wenn Sie einen Nachmittagskurs ins Leben rufen wollen. Unsere Betreuungsangebote gestalten sich nach den Bedürfnissen der Eltern und Kinder. Die jeweilige Zuteilung erfolgt über die Klassenlehrer.

Nachmittagsbetreuung:

Betreuter Mittagstisch mit Hausaufgabenbetreuung bis 15:00 Uhr
Die Nachmittagsbetreuung ist ein offenes Betreuungsangebot in Form des betreuten Mittagstischs für die 1. bis 4. Klasse sowie der pädagogischen Hausaufgaben- und Spielbetreuung bis zur 6. Klasse. Sie haben somit die Möglichkeit, Ihr Kind im Anschluss an den Schulunterricht bis 15 Uhr in einem geborgenen Umfeld sicher betreuen zu lassen. Die Nachmittagsbetreuung ist tageweise wählbar.
Ganztagsbetreuung/Hort von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Der Hort mit Mittagstisch stellt eine verlässliche Ganztagsbetreuung für die Kinder der Klassen 1. bis 4.
Die Kinder sind in der Schulzeit täglich von 7 Uhr bis zum Schulbeginn und nach der Schule bis 17 Uhr betreut.

3 Wochen in den Sommerferien und in der Regel jeweils 1 Woche in den anderen Ferien ist der Hort von 7:00Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Im Hort werden die Kinder von pädagogischen Betreuern in einem geborgenen Umfeld betreut. Hier können die Kinder spielen, werkeln, Hausaufgaben machen, klassenübergreifende Freundschaften schließen und pflegen, sowie ihren Bedürfnissen nach Ruhe nachkommen. Die Nutzung der Nachmittagsangebote, das Freispiel und verschiedenste Tätigkeits- und Erlebnisfelder geben den Kindern die Möglichkeit, unterschiedliche Sinneserfahrungen zu machen, die eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung fördern. Der Hort ist anmelde- und gebührenpflichtig. Es wird eine Anwesenheit der Kinder von mindestens drei Tagen/Woche erwartet, um die Gemeinschaftsbildung zu fördern.

Bei Fragen zu Einzelheiten der Nachmittagsbetreuung und des Hortes wenden Sie sich bitte an das Schulbüro oder die Mitarbeiter des Hortes oder der Nachmittagsbetreuung.

 

 

Unsere Schule hat eine eigene Schulküche, in der täglich frisch mit Bioprodukten für unsere Schüler und Mitarbeiter gekocht wird. Auch Sie haben ja schon bei der Einschulung Ihres Kindes in dem großen lichtdurchfluteten Speisesaal gesessen und wurden von den Paten Ihrer Kinder bewirtet.

In dieser schönen Schulküche finden außerdem noch waldorfpädagogische Praktika und vieles mehr statt. So haben hier die 7. Klassen ihr Küchenpraktikum und auch das traditionelle Gänsebacken zum Martinsmarkt findet hier statt, um nur zwei Bespiele zu nennen. Auch Eltern-Mitarbeit ist in der Küche herzlich willkommen. Jeder, der sich gerne an der Zubereitung, Zuarbeit, der Essensausgabe oder in der Spülküche beteiligen möchte, melde sich bitte bei unseren Schulköchen oder im Schulbüro.