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Der Gesamtvorstand gibt bekannt, dass das Vorstandsmitglied Herr Alex Fischer mit Wirkung zum 11. Mai 2026 zurückgetreten ist. 

Gemäß § 18 Satz 8 i.V.m. § 19 S.3 und S.4 der Vereinsatzung bleibt ein Vorstand bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vorstand noch längstens drei Monate im Amt. Während dieser Zeit kann der Vorstand in einer Mitgliederversammlung ein wählbares Vereinsmitglied der Mitgliederversammlung als neues Vorstandsmitglied zur Wahl vorschlagen. 

Gemäß § 19 S. 3 i.V.m. § 18 S.4 der Vereinssatzung schlägt der Gesamtvorstand der Mitgliederversammlung Herrn Alex Fischer als Vorstandsmitglied zur Vorstandswahl für die Mitgliederversammlung am 20. Mai 2026 vor. Gemäß § 18 S. 7 ist die Wiederwahl von Vorstandmitgliedern möglich.

 

Darmstadt, den 12.05.2026

Der Gesamtvorstand